E 120 ist ein Universalepoxidharz für den Einsatz auf saugenden und nicht saugenden Untergründen.

Inhalt: Liefermenge: 10 kg
inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Lieferzeit 1-7 Werktage
- Artikel-Nr.: BSV2423652
- Exzellenter Haftverbund
- Feuchtigkeitssperre für Zementestriche bis 6,0 CM-%
- Für kritische und hoch beanspruchte Untergründe
- Bindemittel zur Herstellung von Epoxidharzmörtel
- Für PAK-Sanierungen geeignet
- Grundierung und Durchfeuchtungsschutz von Calcium-sulfatestrichen
- Grundierung von geglätteten, hochverdichteten Betonoberflächen
- Grundierung für nachfolgende Beschichtungen und Abdichtungen auf Reaktionsharzbasis
- Haftbrücke für Beschichtungen und Mörtel auf Reaktionsharzbasis
- Kratz-, Lunker- und Ausgleichsspachtelung
Der Untergrund muss sich in folgendem Zustand befinden:
- sauber und frostfrei
- tragfähig
- frei von Fett, Trennmitteln und losen Teilen
kühl und frostfrei mind. 12 Monate im verschlossenen Originalgebinde
3 (A) : 1 (B)
~ 30 Minuten
nach ~ 12 Stunden
nach ~ 7 Tagen
- B- Komponente der A- Komponente hinzugeben und beide mit einem langsam laufenden Rührgerät mindestens 3 Minuten mischen
- zur Vermeidung von Mischfehlern BOTAMENT® E 120 danach in sauberes Gebinde umtopfen (Behälter gründlich auskratzen) und nochmals mischen
BOTAMENT® E 120 als Grundierung vor der Fliesenverlegung:
- fertig gemischtes Material auf den Untergrund gießen und mittels Gummischieber oder Rolle gleichmäßig verteilen
- BOTAMENT® E 120 im frischen Zustand mit getrocknetem Quarzsand der Körnung 0,5 - 1,2 mm abstreuen
BOTAMENT® E 120 als Grundierung vor dem Auftrag von Reaktionsharzabdichtungen:
- fertig gemischtes Material auf den Untergrund gießen und mittels Gummischieber oder Rolle gleichmäßig verteilen
- BOTAMENT® E 120 innerhalb von 24 Stunden mit der Reaktionsharzabdichtung überarbeiten (ansonsten im frischen Zustand mit getrocknetem Quarzsand der Körnung 0,1 - 0,3 mm abstreuen)
+ 10 °C bis + 30 °C
~ 100- 300 g/ m²
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Komponente A:
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme:
GHS07 Ausrufezeichen
GHS09 Umweltschutz
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Zusätzliche Angaben:
Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramm:
GHS05 Ätzwirkungen
GHS07 Ausrufezeichen
Signalwort: GefahrGefahrenhinweise:
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.